Die Pensionszusage oder wie Sie vielleicht schon öfter gehört haben “Direkte Leistungszusage” ist in unserer Branche die „Königsdisziplin“ der BAV. Es handelt sich um ein Versprechen einer Firmenpension für Manager und Leistungsträger im Unternehmen. Durch dieses Versprechen können Rückstellungen in der Bilanz gebildet werden was eine positive steuerliche Auswirkung hat. Eine Pensionszusage macht aus Firmenvermögen Privatvermögen und ist ein herausragendes Instrument zur Bindung der wichtigsten Mitarbeiter an das Unternehmen.

Perfekt geeignet ist das auch für Gesellschafter-Geschäftsführer, die in Ihrem eigenen Unternehmen sinnvoll und strukturiert vorsorgen möchten

Aus der Praxis

Ein typisches Beispiel aus unserer Beratung veranschaulicht Ihnen die Möglichkeiten. Der Geschäftsführer und gleichzeitig Gesellschafter einer GmbH möchte für sich selbst eine Firmenpension umsetzen. Gleichzeitig sollen Schlüsselmitarbeiter, die an das Unternehmen gebunden werden sollen eine ähnliche Vorsorge erhalten. Die Hauptziele, die vom Geschäftsführer formuliert wurden sind folgende:

  • Für den Geschäftsführer soll strukturiert, betriebswirtschaftlich sinnvoll und steuerlich optimal eine Firmenpension angespart werden.
  • Die umzusetzenden Firmenpensionen sollen zur Steueroptimierung im Unternehmen beitragen
  • Die erwähnten Schlüsselmitarbeiter sollen an das Unternehmen gebunden und zusätzlich motiviert werden

Es ist mit den Mitarbeitern so vereinbart, dass die Firmenpension statt einer Gehaltserhöhung umgesetzt wird. Ausschlaggebend für Mitarbeiter und Unternehmen war das doch deutlich bessere Ergebnis einer betrieblichen Vorsorgelösung gegenüber einer privaten Vorsorge (siehe auch unser Rechenbeispiel).

Für den Geschäftsführer sollte ein möglichst hoher Betrag angespart werden, um die doch beträchtliche Pensionslücke zuschließen. Der Geschäftsführer hatte bis jetzt noch gar keine Vorsorgelösung für die eigene Pension. Mit der Umsetzung der Pensionszusage ist das Pensionsthema für den Geschäftsführer gelöst. Für ihn wird ein leistungsorientiertes Modell umgesetzt. Das bedeutet, dass eine Pensionshöhe im Pensionszusagevertrag festgelegt wurde. Für diese Pensionshöhe haben wir ein Finanzierungsmodell errechnet und es wurden sofort jährlich Prämien in eine Rückdeckungsversicherung einbezahlt. Für die Schlüsselarbeitskräfte wurde eine betragsorientierte Lösung umgesetzt. Es wurde im Pensionszusagevertrag ein Prozentsatz vom Gehalt der in die Lösung jährlich einbezahlt wird definiert. Um diese Mitarbeiter zu binden, wurde eine sogenannte Unverfallbarkeitsfrist vereinbart. Es wurde eine Frist von 5 Jahren vereinbart. Sollten die Mitarbeiter innerhalb dieses Zeitraums gekündigt werden, erhalten sie keine Leistung aus der Pensionszusage. Wenn sie selber kündigen erhalten sie auch nach Diese Bindungsmaßnahme wurde vor allem deshalb getroffen weil die nächsten 5 Jahre in der Entwicklung des Unternehmens besonders kritisch sind. Diese Mitarbeiter sollen dabei eine besondere Rolle einnehmen. Außerdem handelte es sich bei vorliegendem Unternehmen um ein sehr familiäres Unternehmen. Sowohl für die Familie des Geschäftsführers als auch für die Familien der Mitarbeiter wurde im Rahmen der Pensionszusage Vorsorge getroffen. Diesbezüglich wurde eine Witwen bzw. Waisenabsicherung in den Vertrag aufgenommen und eine entsprechende Absicherung mit einem Versicherungsvertrag getroffen. Es konnten mit dem vorliegenden Pensions-System die definierten Ziele sehr gut gelöst werden.

In nachfolgender Grafik sehen Sie das Modell in einer grafischen Übersicht.

Zu diesem sehr interessanten Durchführungsweg haben wir in einem eigenen Seminar viele wertvolle Informationen für Sie ausgearbeitet. Wenn Sie für Top-Mitarbeiter, sich selbst oder Ihre Familie eine sehr gute Pensionslösung umsetzen möchten, sollten Sie sich dieses Seminar anschauen. Gerne können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Sie sehen beispielsweise an einem konkreten Beispiel, dass für den Begünstigten eine um 59% höhere Nettopension im Vergleich zu einer privaten Vorsorge herauskommt. Das ist bemerkenswert und Sie sollten sich das ansehen.

Es handelt sich bei der Pensionszusage wahrscheinlich um die beste Art die Pensionslücke professionell zu schließen. 

INTERESSANT ZU WISSEN

  • Pensionszusage erfolgt schriftlich, ist rechtsverbindlich und unwiderruflich.
  • Auszahlung in Rentenform. Übertragung an PK/BKV oder Kapitalabfindung möglich.
  • Firmenpension max. 80% des Letztbezuges, Firmenpension und gesetzliche Pension maximal 100% des Letztbezuges.
  • Rückdeckungsversicherung dient der Liquiditätsvorsorge.

VORTEILE

  • Pensionsrückstellung wirkt gewinnmindernd.
  • Lohnnebenkostenfrei – daher günstiger als eine Gehaltserhöhung.
  • Auch für mehrheitlich beteiligte geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH möglich.
  • Gleichmäßige Aufwandsbelastung und daher entsprechende Kostenwahrheit.
  • Auslagerung betriebsfremder Risiken durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung möglich. Versicherung kann Risiken wie Berufsunfähigkeit tragen und Hinterbliebene absichern.
  • Bei Insolvenz fallen verpfändete Versicherungsansprüche nicht in die Insolvenz-Masse.

Mit wenigen Schritten einfach Angebot anfordern – Sie erhalten innerhalb von 24h unseren Lösungsvorschlag

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