Für uns zählt auch das Thema der Vorsorge für alte Abfertigungsverpflichtungen im Unternehmen zur Betrieblichen Altersvorsorge. Die Praxis zeigt uns einfach, dass es in diesem Bereich noch viel zu lösen gibt. Viele Unternehmen haben diesbezüglich noch keine Vorsorge getroffen.
Seit 01.01.2003 gibt es grundsätzlich für neu ins Unternehmen eintretende Mitarbeiter das System der Abfertigung neu. Arbeitgeber zahlen fix 1,53% des Bruttoentgelts mit dem Sozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse. Damit ist das Thema Abfertigung ziemlich erledigt.
Viele Unternehmen haben aber natürlich noch Mitarbeiter, deren Dienstverhältnis bereits vor diesem Stichtag begonnen hat. Diese haben nach drei Jahren ununterbrochener Beschäftigung im gleichen Unternehmen einen Abfertigungsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis durch Arbeitgeberkündigung oder einvernehmliche Auflösung beendet wurde. Es besteht dann Anspruch auf Zahlung einer Abfertigung von bis zu einem Jahresgehalt.