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Abfertigungsvorsorge

Für uns zählt auch das Thema der Vorsorge für alte Abfertigungsverpflichtungen im Unternehmen zur Betrieblichen Altersvorsorge. Die Praxis zeigt uns einfach, dass es in diesem Bereich noch viel zu lösen gibt. Viele Unternehmen haben diesbezüglich noch keine Vorsorge getroffen.

Seit 01.01.2003 gibt es grundsätzlich für neu ins Unternehmen eintretende Mitarbeiter das System der Abfertigung neu. Arbeitgeber zahlen fix 1,53% des Bruttoentgelts mit dem Sozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse. Damit ist das Thema Abfertigung ziemlich erledigt.

Viele Unternehmen haben aber natürlich noch Mitarbeiter, deren Dienstverhältnis bereits vor diesem Stichtag begonnen hat. Diese haben nach drei Jahren ununterbrochener Beschäftigung im gleichen Unternehmen einen Abfertigungsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis durch Arbeitgeberkündigung oder einvernehmliche Auflösung beendet wurde. Es besteht dann Anspruch auf Zahlung einer Abfertigung von bis zu einem Jahresgehalt.

Alte Abfertigungsverpflichtungen im Unternehmen bedeuten für viele Unternehmen ein großes Liquiditätsproblem. Treue, langjährig tätige Mitarbeiter haben beispielsweise im Falle der Pensionierung, Betriebsübergabe oder Betriebsschließung Rechtsanspruch auf bis zu 12 Monatsentgelte. Diese Auszahlungsverpflichtungen können zu einem massiven Liquiditätsproblem führen. Auch wenn in den Büchern dafür Rückstellungen gebildet werden mussten, das Geld dafür muss unabhängig davon aufgebracht werden, wenn der Mitarbeiter mit einem Anspruch ausscheidet.  ZB wenn er in Pension geht.

Aus der Praxis

Ein Beispiel aus der Beraterpraxis. Ein Unternehmer hat eine Firma aufgebaut, die bereits sehr lange am Markt ist. Das Unternehmen hat vier Mitarbeiter, die von Anfang an dabei sind und das Unternehmen mitaufgebaut haben. Der Pensionsantritt des Unternehmers steht unmittelbar bevor und es ergab sich die Frage wie mit den alten Abfertigungsverpflichtung umgegangen werden soll. Der Steuerberater teilt dem Unternehmer mit, dass zwar Rückstellungen für die alten Abfertigungen gebildet wurden, diese aber natürlich keinen Liquiditätscharakter haben. Der Unternehmer erkennt, dass für die vier Mitarbeiter jeweils ein ganzes Jahresgehalt an Abfertigung auszuzahlen ist. Ein Liquiditätsaufwand der für das kleine Unternehmen nicht zu bewerkstelligen ist. Für den Unternehmer ergibt sich bzgl. des eigenen Pensionsantrittes daraus ein erhebliches Problem. Wenn eine Insolvenz vermieden werden soll, ist die einzige Möglichkeit, dass der eigene Pensionsantritt bis zum Aufbringen der Liquidität nach hinten verschoben wird. In der vorliegenden Konstellation hätte der Unternehmer mit seinem privaten Kapital gehaftet. Ähnliche Problemstellung treten öfter auf. Wir zeigen, dass diese Problematik sehr einfach und betriebswirtschaftlich sinnvoll gelöst werden kann.

Eine ähnliche Situation gibt es für Jubiläumsgelder die Mitarbeitern im Unternehmen zustehen. Auch dafür gibt es Absicherungsmöglichkeiten die wir Ihnen gerne zeigen.

Außerdem gibt es generell bezüglich der Abfertigungs- oder auch Jubiläumsgeld-Verpflichtungen sehr gute Möglichkeiten das Bilanzbild des Unternehmens zu verbessern. Eine Stärkung der Eigenkapitalquote kann hier als Beispiel genannt werden.

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