Zu geringe Pensionshöhe insbesondere für Unternehmer und Leistungsträger im Unternehmen
Die Beiträge in die österreichische Sozialversicherung sind nach oben hin begrenzt. Dies hat eine besondere Auswirkung insbesondere für Besserverdienende. Als Höchstbeitragsgrundlage bezeichnet man eine monatliche Einkommensschwelle oberhalb derer das Einkommen eines Versicherten zur österreichischen Sozialversicherung beitragsfrei bleibt. Daraus ergibt sich eine maximale Nettopension in der Höhe von ca. EUR 2.376,- monatlich. In vielen Fällen ist die Nettopension deutlich niedriger, da natürlich die Einzahlungsdauer etc. eine Auswirkung auf die Höhe hat. Auch zu diesem Thema erfahren Sie mehr in unserem weiterführenden Informationsangebot.
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Wir müssen also im Bereich der zu erwartenden Pensionen im Vergleich zum gewohnten Lebensstandard von einer sehr großen Lücke ausgehen.
Unsere Lösung
Unser Ansatz für die Lösung der Problematik ist es sich nicht vor drohenden Lücken zu fürchten, sondern proaktiv betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu schaffen. Es muss unser Ziel sein, auch nach der aktiven Berufs-Zeit den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Auch wenn in der Pension einige Kosten wie bzw. die Ausbildung unserer Kinder wegfallen, wollen wir weiterhin gut leben und uns eine hervorragende gesundheitliche Versorgung oder interessante Urlaubsreisen leisten können.
Die Betriebliche Altersvorsorge nimmt eine sehr bedeutende, wenn nicht sogar die wesentlichste Rolle, in der Lösung der vorliegenden Problematik ein. Die Betriebliche Altersvorsorge kann die Ziele für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und natürlich auch für Unternehmer für sich selbst lösen. Fortschrittliche Unternehmen können mit unseren Lösungen Steuern sparen, Kosten senken und die Motivation der Mitarbeiter steigern. Für Unternehmen ist das um ca 30% billiger als Barlohn und die Begünstigten können steuerbegünstigt die drohende Pensionslücke schliessen. Am Ende des Tages heißt das mehr Geld für jeden Beteiligten. Erfahren Sie jetzt mehr dazu..