Was bedeutet „Pflegebedürftigkeit“?
Gewohnte Tätigkeiten, die Sie bis dato alleine machen konnten sind jetzt ohne fremde Hilfe nicht mehr möglich. Auch medizinisch notwendige Hilfe muss öfter oder regelmäßig in Anspruch genommen werden. Da eine Pflege durch Angehörige immer seltener möglich ist (Berufstätigkeit, entfernter Wohnsitz, etc.) ist man auf professionelle Hilfe angewiesen. Die finanzielle Belastung steigt.
Welche Pflegemöglichkeiten gibt es überhaupt?
In Österreich werden folgende 5 Kategorien an Pflege- und Betreuungsvarianten angeboten:
Stationäre Pflegeeinrichtung: Vollständige Betreuung im Pflegeheim (in der Regel ist zumindest Pflegestufe 3 erforderlich).
Teilstationäre Pflege- und Betreuungsleistungen: Person lebt zu Hause und besucht eine Einrichtung, wie beispielsweise ein Tageszentrum.
Mobile Pflege- und Betreuungsleistungen: Pflege in den eigenen vier Wänden mit mobiler Pflegekraft.
Alternative Wohnformen: Betreute Wohnprojekte
Pflege durch Angehörige: Angehörige beziehen das Pflegegeld und betreuen im privaten Umfeld.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die meisten Pflegebedürftigen (rund 70%) werden in den Pflegestufen 1-3 eingestuft. Das bedeutet, dass ein Betrag zwischen €157,30 und €451,80 Pflegegeld zur Verfügung steht. Dieser Betrag ist oft zu wenig, um alle Kosten abzudecken. Der fehlende Betrag muss durch Angespartes in der Familie abgedeckt werden.
Am besten Sie machen gleich eine einfache Rechnung: Zählen Sie Ihr Einkommen und die staatliche Unterstützung zusammen. Wenn Ihre Pflegekosten und Ihre Lebenserhaltungskosten höher sind, dann haben Sie eine große Pflegelücke und es gilt etwas zu tun.
Hier finden Sie ein Beispiel der Kosten für eine 24h-Pflege und ein Beispiel mit einem privaten Pflegeheim:
1. Beispiel – Pflege zu Hause | Gesamtkosten ca.* | Pflegegeld | 24-h-Förderung** | Pension* | Lebenshaltungskosten* (Lebensmittel, Betriebskosten, Miete, Versicherungen) | Pflegelücke (gerundet) |
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Frau Huber: 75 Jahre, 24-h-Betreuung mit selbstständigem Krankenpfleger, Pflegestufe 3 | € 2.090 | – € 451,80 | – € 550 | – € 1.140 | € 940 | € 888 |
Herr Mayer: 76 Jahre, Pflegestufe 3 | € 3.180 | – € 451,80 | – € 1.711 | € 1.017 |
Die monatlichen Kosten für einen Heimplatz können bei höheren Pflegestufen zwischen € 5.000 (öffentliches Heim) und € 7.000 (privates Heim) betragen.
Die Frage, die sich bei den Kosten jeder stellen sollte ist – kann ich mir leisten pflegebedürftig zu werden?
Wer deckt die Lücke ab?
Die entstandene Pflegelücke muss grundsätzlich selbst abgedeckt werden. Es gibt aber eine Ausnahme und die betrifft den Aufenthalt in einem öffentlichen Pflegeheim. Hier wird jener Kostenanteil, den der Pflegebedürftige nicht selbst abdecken kann von Sozialhilfeträgern übernommen. Die Plätze sind aber leider sehr begrenzt und der Zugang zu öffentlichen Pflegeheimen ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Wer bekommt Pflegegeld?
Pflege ist bekanntlich sehr teuer. Pflegebedürftige Menschen erhalten vom Staat eine Unterstützung in Form von Pflegegeld. Pflegegeld kann erst bezogen werden, wenn mindestens über 6 Monate ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden monatlich besteht. Ärztliche Sachverständige führen Untersuchungen durch, um der Pflegestufe zu definieren. In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen Pflegekosten die staatliche Unterstützung.
Welche Pflegestufen gibt es?
Pflegebedürftige Personen erhalten vom Staat nach Einbringung eines Antrages Pflegegeld. Dieses soll genutzt werden um monatliche Leistungen teilweise abzudecken. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um ein Pflegegeld zu erhalten:
- wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die mindestens sechs Monate andauern wird, ständige Betreuung und Hilfe erforderlich sind;
-
- ein ständiger Pflegebedarf von mindestens 65 Stunden im Monat ist erforderlich und
- der gewöhnliche Aufenthalt des Anspruchswerbers in Österreich liegt, wobei auch die Gewährung von Pflegegeld im EWR-Raum und in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
In folgender Grafik sehen Sie die 7 Pflegestufen aufgelistet:
Pflegestufe nach Bundespflegegeldgesetz | Pflegebedarf von monatlich durchschnittlich | Plus | Pflegegeld monatlich |
---|---|---|---|
1 | mehr 65 Stunden | – | € 157,30 |
2 | mehr 95 Stunden | – | € 290,00 |
3 | mehr 120 Stunden | – | € 451,80 |
4 | mehr 160 Stunden | – | € 677,60 |
5 | mehr 180 Stunden | Dauernde Bereitschaft nötig | € 920,30 |
6 | mehr 180 Stunden | unkoordinierbare Betreuung | € 1285,20 |
7 | mehr 180 Stunden | Bewegungsunfähigkeit | € 1.688,90 |
* Bei diesen Angaben handelt es sich um beispielhaft angenommene Beträge.
** Die Voraussetzungen zum Erhalt der 24-Stunden-Förderung finden Sie unter www.sozialministerium.at.
Je nach Pflegebedarf wird das Pflegegeld berechnet. Ab einem Pflegeausmaß von mindestens 65 Stunden monatlich können ärztliche Sachverständige bzw. diplomierte Pflegefachkräfte eine von sieben Pflegestufen festlegen.
Ab Stufe 5 müssen für den Erhalt des Pflegegeldes zusätzlich folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Stufe 5: außergewöhnlicher Pflegeaufwand in Form von dauernder Bereitschaft
Stufe 6: zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen, die regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind, oder die Notwendigkeit von dauernder Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist
Stufe 7: keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung mehr
Was wir für Sie tun
Je mehr Geld da ist, desto leichter wird der Zugang zu einer professionellen Unterstützung in der Umgebung, in der Sie es sich wünschen.
Das heisst jede Form von Kapitalaufbau hilft. Eine langfristige Pflegebetreuung ist meist durch das angesparte Vermögen trotzdem nicht leistbar. Daher gibt es spezielle Pflegeversicherungen, die im Fall der Pflegebedürftigkeit eine Rente oder Kapitalleistung auszahlen. Eine Pflegeversicherung im Versicherungsportfolio schützt somit Ihr Kapital.