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Pensionszusagen auslagern oder übertragen

By 10. April 2019April 17th, 2019Einfacher Plan für mehr Geld

Es kann verschiedene Gründe geben, dass man eine Pensionszusage aus dem Unternehmen auslagern möchte. Beispielsweise werden die Pensionsverpflichtungen in der Bilanz nicht mehr gewollt, das Unternehmen soll verkauft oder übergeben werden oder Risiken wollen schlichtweg nicht mehr getragen werden. 

Das Thema ist sowohl vor, zum als auch nach dem Pensionsantritt eines Begünstigten relevant.

In der Praxis kommt es oft vor, dass Begünstigte die Pension lebenslang direkt vom Unternehmen ausbezahlt bekommen. Für das Unternehmen bleibt damit die Leistungsverpflichtung bestehen und verschiedene Risiken können sich auftun:

  • Die Rückstellungen bleiben zumindest bis zum Versterben des Begünstigten in der Bilanz
  • Rückstellungen steigen durch das niedrige Zinsniveau (aktuell niedrige Zinsen bei der Abzinsung zukünftiger Verpflichtungen ergeben hohe Rückstellungen)
  • Durch einen nicht marktkonformen Rechnungszins für die Berechnung der steuerrechtlichen Rückstellung Vorsorgelücke
  • Das Langlebigkeitsrisiko muss getragen werden.

Unsicherheit gibt es aber oftmals auch für die Begünstigten. Diese müssen darauf vertrauen, dass das Unternehmen langfristig bestehen bleibt und sich die Rentenzahlungen regelmäßig leisten kann.

Wie kann das gelöst werden?

Am besten durch eine Auslagerung aus dem Unternehmen. Technisch geht das durch eine Übertragung der Verpflichtung auf eine Pensionskasse (PK) oder eine Betriebliche Kollektivversicherung. Die Verpflichtung wird damit ausgelagert und eine Pensionskasse oder Versicherung übernimmt die Rentenzahlung. Es können beispielsweise auch nur Teile der Verpflichtungen ausgelagert werden. Für welchen der beiden Durchführungswege man sich entscheidet steht grundsätzlich frei. Vereinfacht gesagt bietet die BKV mehr Sicherheit bezüglich des veranlagten Kapitals sowie eine garantierte Rente (Rententafelgarantie). Die Pensionskasse bietet eine etwas chancenorientiertere Veranlagung am Kapitalmarkt.

Weiters kann
Übertragung in ein beitragsorientiertes oder in ein leistungsorientiertes Modell entscheiden. Und möglich ist das sogar schon vor dem Pensionsantritt von Begünstigten.

Welche Vorteile hat eine Auslagerung der Pensionszusage?

  • Einfache Abwicklung. Die weiteren Rentenzahlungen entfallen und sogar die Information an die Begünstigten übernimmt die PK oder BKV. Das Unternehmen zahlt nur mehr die Beiträge.
  • Rückstellungsbildung, Anforderung eines Gutachtens, Ankauf von Wertpapieren, Aktivierung, etc. entfallen.
  • Steueroptimierung: Pensionskassenbeiträge sind als Betriebsausgabe absetzbar, sogenannte „Deckungslücken“ können auf zehn Jahre verteilt abgeschrieben werden.
  • KöSt- u. KESt-Befreiung.
  • Versicherungssteuer: 2,5% statt 4%
  • Kostenklarheit: Der Finanzierungsbedarf kann besser kalkuliert werden.
  • Liquiditätsoptimierung: Das konkrete Übertragungsmodell kann flexibel auf die individuelle Liquidität des Unternehmens angepasst werden.
  • Periodengerechte Finanzierung:Die Pensionszusage ist bis zum Pensionsantritt finanziert. Danach keine Verpflichtung mehr.
  • Betriebsfremde Risiken werden ausgelagert (Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit)
  • Kein administrativer Aufwand nach Pensionsantritt. Zahlung der Pension durch Pensionskasse oder Versicherung
  • Sicherheit für Begünstigte: Die Pension ist unabhängig vom weiteren Unternehmensschicksal.
  • „Entlastung“ der Bilanz
  • Verbesserung von betrieblichen Kennzahlen (durch Entfall Rückstellung)

Mit der nachfolgenden Checkliste haben Sie die Möglichkeit einen Handlungsbedarf rasch zu erkennen:

CHECKLISTE

Wenn Sie Fragen mit JA beantwortet haben, gibt es einen Handlungsbedarf. Wir stehen Ihnen für alle Fragen dazu gerne zur Verfügung.