Was heißt „berufsunfähig“?
Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn sie ihre Arbeit durch ein unvorhergesehenes Ereignis, wie etwa Burn-out, Unfall, Krebserkrankung, Herzinfakt etc. mind. 6 Monate durchgehend nicht ausüben können. Im Vergleich zu einer gesunden Person muss die Einschränkung der Leistung bei 50% liegen.
Welche Ursachen gibt es für Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit in Österreich
Was die Sozialversicherung zahlt und was sie nicht zahlt
Wenn Sie in Österreich sozialversichert sind, haben Sie Anspruch auf eine staatliche Pensionsleistung, aber nur dann wenn Sie auch die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Der Betroffene muss im Regelfall innerhalb der letzten 15 Jahre mind. 90 Versicherungsmonate berufstätig gewesen sein.
Die staatliche System entspricht nur einer Basisabsicherung, die Maximalleistung liegt in etwa bei 60 % des letzten Einkommens. Bei höheren Einkommen ist die Lücke wesentlich größer.
Keine Leistung wird erbracht, wenn eine abstrakte Verweisungsmöglichkeit besteht. Nämlich dann wenn Sie mit den vorhandenen Fähigkeiten und Kenntnissen einen anderen Job, der Ihrer Berufsgruppe entspricht und keinen zumutbaren sozialen Abstieg darstellt, ausüben könnten.
Große Lücken bestehen bei der Absicherung für junge Menschen in der Sozialversicherung, da Voraussetzung 6 bzw. ab dem 27. Lebensjahr 60 Versicherungsmonate für eine Leistung sind. Gerade Studenten oder Berufseinsteiger erfüllen diese Voraussetzungen oft nicht.
Wir haben den Eindruck, dass der Zugang zu Leistungen aus der Sozialversicherung durch die Reformen der letzten Jahre schwieriger geworden ist und die Bedeutung der privaten Vorsorge steigt.
Finanzielle Lücke schließen
Damit Sie mögliche finanzielle Engpässe vermeiden und Ihren Lebensstandard erhalten können empfehlen wir eine private Absicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Vorteile der privaten im Vergleich zur staatlichen Berufsunfähigkeitsversicherung
- Im Regelfall keine Wartezeit – sofortiger Versicherungsschutz
- Keine Abstrakte Verweisung: Versicherungsleistungen werden im Gegensatz zu Sozialversicherung auch dann regelmäßig erbracht, wenn der Betroffene einen anderen Beruf ausüben könnte.
- Auch Personen, die in der Sozialversicherung lückenhaft abgedeckt sind wie zB. Schüler, Studenten, Lehrlinge, Hausmänner- und –frauen sind versicherbar.
Tipps und Überlegungen zur privaten Absicherung
Generell richtet sich Prämienhöhe nach folgenden Kriterien:
- Gesundheitszustand/Vorerkrankungen
- Risiko der Berufsgruppe
- Alter bei Versicherungsabschluss
- Versicherungsdauer
- Riskanten Freizeitsportarten
Machen Sie sich Gedanken darüber welchen gewünschten Lebensstandard Sie haben möchten und ob Sie diesen im Fall einer Berufsunfähigkeit oder Krankheit auch erhalten können. Denken Sie an Fixkosten wie Miete, Auto, KFZ, Kreditraten usw.
Wie bei allen Risikoversicherungen ist es sinnvoll, sich bereits frühzeitig über den Abschluss dieser Absicherung Gedanken zu machen.
Was tun wir für Sie
Bei den vielen Versicherungsklauseln und Details ist es wichtig auf folgende Punkte bzw. Service-Angebote der Versicherung zu achten:
- Welche Erkrankungen werden abgedeckt (zB Versicherungen können bei psychischen Erkrankungen, Sport oder Freizeit Risiken die Leistungen ausschließen)?
- Gibt es eine Sofort-Leistung der monatlichen Rente?
- Ist eine Meldepflicht bei Berufswechsel notwendig (hier könnte bei Meldepflicht eine Erhöhung der Prämie aufgrund neuer Risiken folgen)?
- Ist im Vertrag die Klausel „Abstrakte Verweisbarkeit“ ausgeschlossen?
- Gibt es Möglichkeiten, die Rentenhöhe ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen?
- Gibt es eine Beitragsbefreiung mit der ersten Rente?
- Gibt es die Möglichkeit einen Inflationsschutz einzuschließen?
- Ist eine Kombinationen mit zusätzlichen Kapitalaufbau möglich?
- Kann für den Fall der Pflegebedürftigkeit eine erhöhte Leistung eingeschlossen werden?
Sollten Sie bereits eine bestehende Absicherung haben prüfen wir diese gerne im Vergleich zu aktuellen Versicherungsbedingungen.